Erziehungs- und Elternberatung ist sinnvoll, wenn es im familiären Umfeld Schwierigkeiten und Konflikte gibt, wenn das Bedürfnis besteht, die eigene Erziehung zu reflektieren oder wenn Eltern Unterstützung für den Erziehungsalltag suchen. Im juristischen Sinne wird damit nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) eine Beratung verstanden, die Eltern vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen haben. Diese Elternberatung soll sie über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder informieren, um auf diese Weise ein Bewusstsein zu schaffen, wie Kinder die Scheidung auf emotionaler Ebene erleben.
Keywords: Erziehungsberatung, Elternberatung, Beratung nach §95 AußStrG, Scheidung
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Kinderrechte
Mit dieser Seite will das zuständige Ministerium ein noch stärkeres allgemeines Bewusstsein für die Rechte von Kindern in der Gesellschaft schaffen.
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