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4158 News gefunden


Wien (OTS) - Auf Einladung der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) fand das 1. interdisziplinäres Konsensustreffen zum Thema „Postvirale Zustandsbilder“ unter Berücksichtigung der Einordnung von „Myalgischer Encephalomyelitis/chronischem Fatigue Syndrom“ (ME/CFS) statt. Das Bestreben der ÖGN war es, anhand von strukturierten Stellungnahmen von Expert*innen aus den Bereichen Neuroinfektiologie, Neuroimmunologie, autonomer Dysfunktion, Schmerz, Psychiatrie und Psychotherapie, Allgemeinmedizin, Allergologie & Immunologie, Innerer Medizin und Public Health eine aktuelle und evidenzbasierte Standortbestimmung im Sinne eines Konsensus Statements zu Genese, Diagnose, sowie Therapiemöglichkeiten bei (möglichen) postviralen Zustandsbildern zu erreichen.

Wesentlich war es der ÖGN dabei, auch Vertreter*innen der Betroffenen aktiv in den gesamten Prozess einzubeziehen, um deren Perspektiven, Anliegen und Bedürfnisse zu erfahren. Zudem waren die Gesundheitssprecher*innen sämtlicher im Parlament vertretener politischer Parteien und Repräsentant*innen der österreichischen Gesundheitskasse und der Pensionsversicherungsanstalt zu einer abschließenden Diskussionrunde eingeladen. Damit wurden erstmals in Österreich maßgebliche Interessensgruppen inklusive Betroffener und deren Vertreter in ein derartiges Treffen involviert.

Eröffnet und moderiert wurde vom Präsidenten der ÖGN, (Univ.-Prof. Dr.) Christian Enzinger. In seiner Einleitung erklärte er, dass der Grund für diese Konferenz sehr einfach zusammengefasst sei: „Sie ist notwendig.“

In seinem Beitrag zur Begriffsbestimmung stellte Thomas Berger aus Sicht der Neuroimmunologie klar, dass es keine wissenschaftliche Evidenz gebe, dass ME/CFS eine tatsächliche neuroimmunologische Erkrankung sei. Somit sei auch die Bezeichnung „Myalgische Encephalomyelitis“ überholt und am plausibelsten in die Gruppe der „Postinfektiösen Zustände“ einzuordnen, also den Folgezuständen nach (viralen) Infektionen. Die bislang ...
Quelle: OTS0142 am 19.04.2024 19:28 Uhr

Zitat: tirol.orf.at

»Die Medizinische Universität Innsbruck bietet in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol bis zu fünf gewidmete Studienplätze für das Studienjahr 2024/25 an. Wer interessiert ist, kann sich online anmelden. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: tirol.orf.at am 19.04.2024 05:43 Uhr

Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr

Zitat: www.tips.at
»Seit einem Jahr erhalten schwer erkrankte Menschen und deren Angehörige in der Amstettner Beratungsstelle „bewusst entscheiden – Beratung zum Lebensende“ psychosoziale sowie rechtliche Unterstützung. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.tips.at am 17.04.2024 11:31 Uhr

»Im April findet die Europäische Jugendwoche statt. Dabei stehen europaweit Aktivitäten und Veranstaltungen für junge Menschen im Fokus. Eine Aktivitätenlandkarte auf dem Europäischen Jugendportal bietet die Gelegenheit für Jugendorganisationen mehr Sichtbarkeit für ihre Aktivitäten und Angebote zu erhalten. [...]«

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Newsletter "Jugend", April 2024; Bundeskanzleramt Sektion VI – Familie und Jugend, Newsletter Jugend am 17.04.2024

»[...] (LK) Im Rahmen der Bemühungen, ausreichend Fachkräfte im Bereich der Elementarpädagogik auszubilden, bietet die Pädagogische Hochschule (PH) Salzburg Stefan Zweig ab Herbst 2024 zwei neue, berufsbegleitende, Hochschullehrgänge an. Einer dieser Lehrgänge richtet sich mit einer Dauer von zwei Jahren auch explizit an Quereinsteiger. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz am 17.04.2024

»Das Projekt für Senior:innen bietet u.a. Trainings für Geist und Körper und fördert die digitale Alltagskompetenz. Wer ältere Menschen dabei begleiten will, kann selbst Trainer:in im Programm werden. ...
Quelle: erwachsenenbildung.at | Newsletter 08/2024 newsletter@erwachsenenbildung.at am 16.04.2024

»Bis zum 1. Mai können Bildungsakteur*innen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Projekte für den Preis in den Kategorien „Kooperieren“, „Mobilisieren“ und „Transformieren“ einreichen. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at | Newsletter 08/2024 newsletter@erwachsenenbildung.at am 16.04.2024

»Ein digitales Weiterbildungsprogramm für Gehörlose, Wissenschaftsvermittlung im öffentlichen Raum und eine Fachkräfteausbildung mit dem Fokus auf Green Skills: Initiativen mit diesen Schwerpunkten haben die Jury überzeugt. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: erwachsenenbildung.at | Newsletter 08/2024 newsletter@erwachsenenbildung.at am 16.04.2024

• ÖVS Supervisor*innen und Coaches stehen für höchste Qualitätsstandards
• ÖVS will Position als erste Anlaufstelle für Supervision festigen
• ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin in ihrer Funktion bestätigt

Die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) feierte ihr 30-jähriges Bestehen beim Jubiläumsfest am 12. April. Bei der ordentlichen Generalversammlung am folgenden Tag bestätigten die Mitglieder ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin und stellten die Weichen für die Zukunft. Als österreichischer Berufsverband für Supervision und Coaching vertritt die ÖVS mittlerweile mehr als 1.300 Mitglieder. Als Mitbegründerin des europäischen Dachverbands ANSE (Association of National Organisations for Supervision in Europe) ist die ÖVS federführend an der qualitativen Entwicklung von Supervision, Coaching und Organisationsberatung in Europa beteiligt.

Qualität bei Supervision und Coaching

Als einzige Organisation für Supervision und Coaching in Österreich setzt die ÖVS seit 30 Jahren Qualitätsstandards. Der Bedarf an professionellen Beratungsangeboten steigt stetig. Zählte die ÖVS ein Jahr nach ihrer Gründung bereits 320 Mitglieder, sind es heute exakt 1.341 ÖVS-zertifizierte Supervisor*innen. Gleichzeitig wird für Auftraggeber*innen aufgrund der aktuellen Gewerbeordnung eine Unterscheidung zwischen Lebens- und Sozialberatung, Supervision und Psychotherapie immer schwieriger. „Weder Coach noch Supervisor sind geschützte Berufsbezeichnungen. Das bedeutet: Jede und jeder darf sich Coach nennen und dementsprechend Leistungen anbieten. Wir haben mit ÖVS-zertifizierten Ausbildungen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen und in den vergangenen 30 Jahren etabliert“, sagt ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin. Um die Qualität des Beratungsformats auch in Zukunft zu sichern und dem Angebot alternativer Ausbildungen Rechnung zu tragen, will sich die ÖVS öffnen. „Wir entwickeln uns weiter und möchten den Austausch fördern. Deshalb ...
Quelle: Himmelhoch PR am 15.04.2024


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