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173 News gefunden


Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) betont die Dringlichkeit eines flächendeckenden Ausbaus der psychosozialen Versorgung in Österreich

Wien (OTS) - Unter dem Motto „Meine Gesundheit, mein Recht" jährt sich am 7. April 2024 der Weltgesundheitstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum 76. Mal. Anlässlich des Aktionstages, der an die Gründung der WHO im Jahr 1948 erinnern soll, macht der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) darauf aufmerksam, dass auch psychische Gesundheit ein fundamentales Recht ist und ausnahmslos jedem zustehen sollte – unabhängig von Geschlecht, Alter oder sozialem Status. Fakt ist aber: Noch immer können sich nicht alle Betroffenen in Österreich, die psychologische Hilfe benötigen, diese auch leisten.

Langfristiges Ziel: Klinisch-psychologische Behandlung via E-Card

„Es gibt keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit. Demnach soll jeder Mensch, der psychologische Unterstützung benötigt, diese auch erhalten“, betont BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung und alle Versicherten erhalten von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung – „ein wichtiger Meilenstein für die Gesundheitsversorgung in Österreich“, so BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger.

"Um aber eine flächendeckende psychosoziale Versorgung in Österreich zu sichern und niemanden auszuschließen, bleibt unser Ziel eine direkte Abrechenbarkeit mit der E-Card. Wir sind zuversichtlich, gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern, eine gute Lösung in diese Richtung zu finden. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig“, erklärt BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger.

Auf der neuen Info-Seite des BÖP sowie dem neuen BÖP-Factsheet, erhalten Betroffene und Interessierte alle Informationen zum Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung. ...
Quelle: OTS0058 am 05.04.2024 10:19 Uhr

Wien (OTS) - Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP zeigt sich hocherfreut über die Novelle des Psychotherapiegesetzes, welches heute den Ministerrat passiert hat. Gesundheitsminister Johannes Rauch und Bildungsminister Martin Polaschek sowie den Gesundheits- und Wissenschaftssprechern der Regierungsparteien ist damit ein bedeutender Meilenstein gelungen, wofür sich die Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Österreich aufrichtig bedankt!

„Der wichtige, selbständige und freie Gesundheitsberuf Psychotherapie, der seit 1. Januar 1991 gesetzlich geregelt ist, erhält damit eine akademische Rahmung. Damit ist die Ausbildung mit jener der benachbarten Berufsgruppen gleichgestellt.“ Barbara Haid, Präsidentin ÖBVP. Mit diesem neuen Gesetz sowie der darauf aufbauenden Ausbildungs- und Qualtätssicherungsverordnung wird die Psychotherapie nach langjährigem Bemühen des ÖBVP nunmehr als letzter hochrangig und eigenverantwortlich tätiger Gesundheitsberuf akademisiert. Gleichzeitig wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung, die psychotherapeutische Versorgung und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich sichergestellt.

Susanne Pointner, Vorsitzende Ausbildungs- und Methodenforum ÖBVP: „Die Ausbildung wird durch das Studium mit 500 Studienplätzen an öffentlichen Universitäten für alle Bevölkerungsgruppen leichter zugänglich. Parallel sollen derzeitige Zugänge bestehen bleiben, um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten. Erfreulicherweise wird die dritte Ausbildungsphase über Fachgesellschaften sehr versorgungsaktiv sein.“

Rund 12.000 eingetragene Psychotherapeut:innen stehen der österreichischen Bevölkerung mit ihrer Profession für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, in der Prävention und der Gesundheitsvorsorge tagtäglich in den niedergelassenen Praxen und innerhalb von Institutionen zur Verfügung. Um die Leistbarkeit und den Zugang zur Psychotherapie ...
Quelle: OTS0201 am 20.03.2024 15:16 Uhr

Mehr Kompetenzen für Apotheken - neuer Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin

Wien (OTS) - Nach dem Beschluss der Gesundheitsreform im Dezember folgen bereits die nächsten Schritte, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung im niedergelassenen Bereich zu verbessern. Eine entsprechende Novelle des Apothekengesetzes sowie des Ärztegesetzes wurde heute im Nationalrat per Initiativantrag eingebracht. Das neue Apothekengesetz erweitert die möglichen Öffnungszeiten für Apotheken erlaubt ihnen einfache Gesundheitstests, ausgelagerte Abgabestellen und Filialapotheken. Eine Änderung des Ärztegesetzes schafft eine fünfjährige Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Damit wird dieses wichtige Berufsbild für junge Absolvent:innen deutlich attraktiver. Die beiden Gesetze sollen Ende Februar beschlossen werden. ***

Die Regierung arbeitet weiter intensiv an Verbesserungen im Gesundheitssystem. Im Oktober präsentierte das Gesundheitsministerium die neue Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Sie basiert auf einer Empfehlung der Kommission für ärztliche Ausbildung, in der Länder, Ärztekammer und Sozialversicherung vertreten sind.

Mit der neuen Ausbildung wird das Berufsbild der Hausärztin bzw. des Hausarztes deutlich attraktiver. Das soll den Nachwuchs für die über 11.000 aktiven Allgemeinmediziner:innen in Österreich und damit die Qualität der Primärversorgung für die Bevölkerung sichern. Nach einer neunmonatigen Grundausbildung erhalten Mediziner:innen 51 Monate fachärztliche Ausbildung. Die Gesamtdauer der Facharztausbildung beträgt somit insgesamt fünf Jahre. Die Ärzt:innen erhalten nicht nur Einblick in andere Fächer wie etwa Innere Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde, sondern sammeln in Lehrpraxen Erfahrung im Praxisalltag. Das Gesetz wurde heute im Parlament per Initiativantrag eingebracht und soll bis Ende Februar beschlossen werden.

Im Zuge der Novelle wurde außerdem eine langfristige Lösung für ukrainische Ärzt:innen im Ärztegesetz geschaffen. ...
Quelle: OTS0177 am 31.01.2024 18:00 Uhr

ExpertInnennetzwerk für die Zukunft: Zukunftsweisende Weichenstellung in der Versorgung

Wien (OTS) - Am Montag, den 22. Jänner 2024, fand im Presseclub Concordia die Pressekonferenz "Psychische Gesundheit für alle. Versorgung neu denken. Lücken schließen" statt. Gemeinsam mit Institutionen wie Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Armutskonferenz, Volkshilfe und der Österreichischen Krebshilfe setzte der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) ein deutliches Zeichen für eine umfassende, Unterstützung aller betroffenen Menschen in Österreich.

Die Diskussion konzentrierte sich auf die jüngste Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zum 1. Jänner 2024. Alle Anwesenden betonten die historische Bedeutung dieses Schrittes für die psychische Gesundheit der Bevölkerung und beleuchteten, wie diese Neuerung positiven Wandel für zahlreiche Menschen in Österreich bringen wird.

Die hochkarätig besetzte Pressekonferenz gewährte tiefe Einblicke in die Perspektiven der verschiedenen Institutionen und ihre Sicht auf die wachsende Bedeutung der Psychologie. Die ExpertInnen hoben die zunehmende Relevanz der Psychologie im Gesundheits- und Sozialbereich hervor und diskutierten die Rolle der Psychologie bei der Bewältigung vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Man diskutierte gemeinsam über aktuelle Herausforderungen, künftige Bedarfe und betonten die Wichtigkeit einer gemeinsamen Anstrengung, um eine inklusive und unterstützende Zukunft für die psychische Gesundheit in Österreich zu gestalten.

Die Pressekonferenz unterstrich die wegweisende Entwicklung in Richtung einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung und zeigt das klare Engagement der beteiligten Institutionen für die psychische Gesundheit aller in Österreich lebenden Menschen.

„Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle zugänglich sein. Die Aufnahme ins Sozialversicherungsgesetz sowie die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind ein wichtiger erster Schritt. ...
Quelle: OTS0098 am 22.01.2024 12:18 Uhr

»Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) fordert in der begonnenen Grippewelle bereits Verbesserungen für die nächste Impfkampagne. Erstmals wurde gemeinsam mit Bund, Ländern und Sozialversicherung ein Erwachsenen-Impfprogramm mit Immunisierungen bei Hausärzten um die Rezeptgebühr umgesetzt. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: science.apa.at am 18.01.2024 13:19 Uhr

Sozial- und Familienleistungen werden zum zweiten Mal an die Inflation angepasst

Wien (OTS) - Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten.

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen. ...
Quelle: OTS0038 am 28.12.2023 10:09 Uhr

Österreichische Gesundheitskasse im Rückblick und Ausblick auf 2024

Wien (OTS) - Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beschloss im letzten Verwaltungsrat des Jahres zahlreiche Verbesserungen für Versicherte und Vertragspartner sowie die weitere Harmonisierung von Leistungen. Für 2024 hat sich die ÖGK den Ausbau der niedergelassenen Versorgung und die Umsetzung neuer Digitalisierungsprojekte vorgenommen.

Die Österreichische Gesundheitskasse steht für ein solidarisches Gesundheitssystem – jeder und jede erhält die Behandlung, die er oder sie benötigt – unabhängig von Alter, Wohnort, Herkunft oder sozialem Status. Jede Sekunde werden 578 Euro in die Gesundheit der Versicherten investiert. Mit einem Gesamtbudget von 18,7 Milliarden Euro wird die medizinische Versorgung von 7,5 Millionen Menschen in Österreich flächendeckend sichergestellt. Als bundesweiter Träger sorgt die ÖGK für gleiche Leistungen und faire Bedingungen für Versicherte und Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vom Neusiedlersee bis zum Bodensee.

Vom Finanzausgleich zum Ausbau der Versorgung

Im Zuge der umfassenden Gesundheitsreform wurden zahlreiche Maßnahmen angekündigt, die darauf abzielen, die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern. Diese geplanten Verbesserungen werden nun in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt. Ein wesentlicher Baustein dieser Reform betrifft den Stellenplan, der die Verteilung von Kassenärztinnen und Kassenärzten über das gesamte Bundesgebiet Österreichs regelt. Künftig wird die Entscheidung über diesen Stellenplan in enger Abstimmung zwischen den Ländern und der Sozialversicherung getroffen.

Das Ziel dieser Neuregelung ist die Implementierung einer umfassenden Versorgungsplanung, die nicht nur die Spitalsstandorte, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt. Dies wird im Rahmen der Regionalen Strukturpläne Gesundheit geschehen, wobei wissenschaftliche Grundlagen wie Bevölkerungswachstum, ...
Quelle: OTS0111 am 19.12.2023 12:44 Uhr

Zitat: www.sn.at

»Die Zahlen der Corona-Neuaufnahmen in österreichischen Spitälern sind zuletzt stark angestiegen. Das zeigt ein Blick in das vom Gesundheitsministerium, dem Dachverband der Sozialversicherungen und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) betriebene SARI-Dashboard. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: www.sn.at am 13.12.2023 13:44 Uhr

Informations-Kampagne „Drüber reden hilft!“ soll Wiener Bevölkerung mit eigens gebrandeten Straßenbahnen für Gesundheitskompetenz und Selbsthilfe sensibilisieren

Wien (OTS) - Im Rahmen der Informations-Kampagne „Drüber reden hilft“ der Wiener Gesundheitsförderung – WiG touren bis Ende Dezember eigens im Kampagnen-Design gebrandete Selbsthilfe-Bims quer durch Wien, um die Angebote der Wiener Selbsthilfegruppen in einer besonderen Form im öffentlichen Raum sichtbar zu machen. Die Straßenbahn-Garnituren sind auf unterschiedlichen Linien unterwegs und machen die Wiener Bevölkerung auf die so wichtigen Themen Selbsthilfe und Gesundheitskompetenz aufmerksam. „Mehr als 260 Selbsthilfegruppen in Wien bieten Unterstützung, wobei die Themen so vielfältig sind wie das Leben in Wien. Dass der Austausch in der Gruppe für viele Betroffene und Angehörige hilfreich und entlastend ist und dazu führt, dass die eigene Gesundheitskompetenz gestärkt wird – genau diese Botschaft soll bei den Menschen ankommen“, betont WiG-Geschäftsführer Dennis Beck.

Exemplarisch für die Bandbreite von Selbsthilfegruppen werden mittels ausdrucksstarker Sujets besonders die Zielgruppen „Angehörige“ und „Junge Menschen“ sowie die Themen „Psychische Erkrankungen“ und „Schmerzen“ sichtbar gemacht. Die zentralen Botschaften werden zusätzlich über Print, digitale Displays und Social Media transportiert.

Über die Informations-Kampagne

Die Informations-Kampagne der Wiener Gesundheitsförderung – WiG wird aus Mitteln des Landesgesundheitsförderungsfonds finanziert. Dieser wurde von der Sozialversicherung und der Stadt Wien im Rahmen der Gesundheitsreform eingerichtet. Die Umsetzung der Kampagne erfolgt in Zusammenarbeit mit stadt wien marketing (swm). Mehr Infos zur Kampagne auf https://www.wig.or.at/kampagne/drueberredenhilft

Über die SUS Wien

Die Wiener Gesundheitsförderung – WiG ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Wien. Die dort angesiedelte Selbsthilfe-Unterstützungsstelle SUS Wien gilt als die zentrale Anlaufstelle zum Thema Selbsthilfe in Wien. ...
Quelle: OTS0106 am 12.12.2023 12:07 Uhr

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) plädiert für eine rasche Umsetzung im Sinne aller Betroffenen

Wien (OTS) - Der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat nun in der Vorwoche den Bundesrat passiert. Damit wird klinisch-psychologische Behandlung jetzt endlich zur Kassenleistung und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert. Das Gesetz wird mit 1.1.2024 gültig.

Mit 1.1.2024 haben somit alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. „Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde“, hält die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger fest.

Laut Gesetzgeber hat nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung ist nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde", warnt die BÖP-Präsidentin: „Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen.“

Bereits seit Jahren setzt sich der BÖP für eine hochwertige, niederschwellige und leistbare psychosoziale Versorgung ein und ist hier ein verlässlicher Projektpartner im Bereich der psychischen Gesundheit. So gilt das Projekt „Gesund aus der Krise“, das in enger Kooperation mit dem Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt wird, als Best Practice Modell für die Organisation des Zugangs von KlientInnen zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratungs- und Behandlungseinheiten. ...
Quelle: OTS0089 am 11.12.2023 12:14 Uhr


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