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Lexikon > Bettlägerigkeit


Bettlägerigkeit bezeichnet die (ungewünschte) Notwendigkeit, dass jemand das Bett hüten muss, also weder gehen, stehen, noch im Rollstuhl sitzen kann - sei es infolge einer Krankheit, auf Grund eines Unfalls, oder aus allgemeiner Schwäche. Auf kleine Kinder, die ihre Lagerstatt noch nicht aus eigener Kraft verlassen können, wird es nicht angewandt.
Bettlägerige Personen sind der Hilfe und Versorgung durch andere, zumeist auch der Pflege bedürftig. In der Pflege wird versucht, der Bettlägerigkeit und ihren unerwünschten Folgen wie dem Abbau von Muskulatur durch Mobilisation entgegenzuwirken.

Literatur


  • Elisabeth Höwler: Bettlägerigkeit bei alten Menschen vorbeugen: Verhängnisvolle Kaskade durchbrechen. In: Pflegezeitschrift, 2006, Jg. 59


Siehe auch


  • Altersschwäche



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bettlägerigkeit

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