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Lexikon > Pflegegeld


Das Pflegegeld ist heute eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen. Der Begriff wird jedoch auch für Leistungen der Jugendämter verwendet, wenn der Unterhalt eines Pflegekindes gedeckt werden soll. Im 19. Jahrhundert war Pflegegeld die übliche Bezeichnung für eine Bezahlung, die kranke oder pflegebedürftige Menschen für die Aufnahme in eine Krankenanstalt und dortige ärztliche Behandlung aufzubringen hatten.1

Deutschland


In Deutschland ist der Anspruch auf Pflegegeld in folgenden Vorschriften gesetzlich geregelt:
  • § 37 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung) – „Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen“
  • § 64 SGB XII (Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe)
  • § 44 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung)
Das Pflegegeld ist steuerfrei ( Nr.1 EStG).
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die bei der Ermittlung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe nicht als einzusetzendes Einkommen berücksichtigt wird.
2
Pflegegeld im Rahmen der Jugendhilfe wird auf der Grundlage von § 39 SGB VIII gewährt.
Siehe im Übrigen zu den Details: Pflegeversicherung (Deutschland).

Österreich


In Österreich ist Pflegegeld eine Leistung des Bundespflegegeldgesetzes3, das am 19. Januar 1993 beschlossen wurde und mit 1. Juli 1993 in Kraft trat.45
Als Vorläufer war in Bundesland Vorarlberg der Pflegezuschuss, auch mit sieben Pflegestufen, über Initiative des Landesrates Fredy Mayer, seit dem 1. Januar 1990 in Kraft, womit die Zuweisungen in Pflegeheime abnahmen und damit eine Alternative zur Pflegeheimunterbringung bewirkt war.6 Bis 2012 gab es daneben Pflegegeldgesetze in den neun Bundesländern. Diese wurden mit dem 1. Januar 2012 auf das Bundespflegegeldgesetz übergeleitet. Hierbei kam es zu einer – zunächst unbemerkt gebliebenen – Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen. Die Länder-Pflegegeldgesetze enthielten sogenannte Härtefall-Klauseln, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen auch Nicht-Österreicher Anspruch auf Pflegegeld haben (z. B. § 3 Abs. 4 Wiener Pflegegeldgesetz, WPGG).7 Vom Erfordernis der österreichischen Staatsangehörigkeit konnte abgesehen werden, „wenn das auf Grund der persönlichen oder familiären Verhältnisse (einschließlich der Verhältnisse der eingetragenen Partnerschaft) oder der wirtschaftlichen Verhältnisse der Fremden oder des Fremden zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erschien“ (§ 3 Abs. 4 WPGG). In der Folge wurde im Laufe des Jahres 2012 wiederholt pflegebedürftigen Personen, die in Österreich subsidiären Schutzstatus erhalten hatten, das Pflegegeld verweigert.
Eine jährliche Anpassung an die Inflation steht noch aus.89
Im Jahr 2009 wurde das Pflegegeld erhöht (siehe Tabelle). Es sollte auch eine Neuordnung der Pflegestufen vorgenommen werden, um den tatsächlich höheren Zeitbedarf für Menschen mit Behinderung und/oder Demenz zu berücksichtigen.10111213 Der Ministerialentwurf, der in Begutachtung war, wie auch der Vorschlag des Bundesbehindertenbeirats, für die Erschwernis aus Behinderung und/oder Demenz eine Stunde pro Tag vorzusehen, also 30 Stunden für einen Monat, soll auf Vorschlag des Sozialministers auf 25 Stunden reduziert werden.14 Der Erschwerniszuschlag für schwerstbehinderte Kinder bis zum siebten Lebensjahr beträgt 50 Stunden, bis zum fünfzehnten Lebensjahr 75 Stunden.15
Zusätzlich gibt es ab der 3. Pflegestufe des Versicherten für Betreuung zu Hause (Hausbetreuung) eine Förderung für den pflegenden Angehörigen, abhängig vom beruflichen Status.16
In Österreich bezogen Ende 2010 über 370.000 Personen Pflegegeld vom Bund, im Juli 2012 waren es bereits über 440.000 Menschen.17 Dazu kamen (bis Ende 2011) noch Bezieher nach den Pflegegeldgesetzen der Länder, im Jahr 2008 waren dies knapp 60.000.18
[Error: Could not resolve this table]
: Quelle: APA/Hilfswerk19, HV Pflegeversicherer19


Italien/Südtirol


2007 wurde in Südtirol mit dem Landesgesetz für Pflegesicherung ein Pflegegeld mit vier Stufen beschlossen, mit 510, 900, 1.350 bzw 1.800 Euro pro Monat, wobei für die 1. Stufe ein Pflegebedarf von mindestens zwei Stunden täglich festgesetzt wurde.20

Schweiz


Es gibt keine explizite Pflegeversicherung, diese ist Bestandteil der obligatorischen Krankenversicherung.

Weblinks


Österreich:
  • [http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360510.html HELP.gv.at zum Pflegegeld]

Südtirol:
  • [http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/themen/pflegesicherung.asp Autonome Provinz Bozen Südtirol zum Pflegegeld]


Einzelnachweise


1 Frank Andert (Redaktion). Stadtlexikon Radebeul. Historisches Handbuch für die Lößnitz (2., leicht geänderte). Radebeul. Stadtarchiv. 2006. S.184–185.
2 mv-justiz.de (Hrsg.): Das einzusetzende Einkommen. , [Ohne Jahr]
3
4 http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360000.html help.gv.at Pflegevorsorge: Pflegegeld, Pflegende Angehörige, Betreuung zu Hause (Hausbetreuung), Soziale Dienste, Alten- und Pflegeheime
5 http://www.oear.or.at/aktuelles/presse/2008/15-jahre-pflegegeld-in-osterreich/ Dachverband der Behindertenverbände Österreichs Klaus Voget: 15 Jahre Pflegegeld in Österreich 1. Juli 2008
6 Der Weg zum Bundespflegegesetz – Vorreiter Vorarlberg, Text: Österreichisches Rotes Kreuz
7 http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrW&Dokumentnummer=LRWI_S030_000
8 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=5434 BIZEPS Manfred Srb: 2 Prozent mehr Pflegegeld, 12. Oktober 2004
9 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7445 BIZEPS Auszug aus dem Programm der Österreichischen Bundesregierung: 7. Soziale Herausforderungen, Gesundheit 7.1. Leistbare Pflege und Betreuung, 9. Januar 2007
10 http://www.bmsk.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0397&doc=CMS1212148524570 BMSK Geplante Pflegegelderhöhung und Pflegestufenänderung zum 1. Januar 2009
11 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8905 BIZEPS Franz-Joseph Huainigg: Wir brauchen maßgeschneiderte Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Zur kommenden Pflegegeld-Novelle 6. Juni 2008
12 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8952 BIZEPS Norbert Hofer: Maximale Erhöhung von 5 %, obwohl Inflationsverlust mittlerweile 20 % beträgt. 30. Juni 2008
13 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8986 BIZEPS Christine Lapp: Trotz Neuwahlen Beschluss zum Pflegegeld neben vorgezogener Pensionserhöhung zum 1. November 2008 möglich. 10. Juli 2008
14 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9342 BIZEPS Albert Brandstätter Lebenshilfe: Lebenshilfe bedauert Nivellierung des Erschwerniszuschlages auf 25 Stunden, 16. Dezember 2008.
15 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9371 BIZEPS Rudolf Hundstorfer: Erschwerniszuschlag für schwerst behinderte Kinder 50 oder 75 Stunden/Monat, 26. Dezember 2008.
16
17 http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/bundespflegegeld/index.html
18 Hauptverband der Pflegeversicherer, zit. nach [N.N.]. Neuer Höchststand an Pflegegeldbeziehern. [Ohne Ort]. [Ohne Verlag]. 2008. S.2.
19 nach SN-pur. Familienbeihilfe steigt heuer. [Ohne Ort]. [Ohne Verlag]. 2008. S.2.
20 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9027 BIZEPS Martin Ladstätter: Pflegegeld in Südtirol, 28. Juli 2008


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld

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