News > 463. Verordnung: Änderung der Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten |
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"463. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten geändert wird Auf Grund des § 38 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2012, wird verordnet: Die Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten, BGBl. Nr. 664/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 277/2003, wird wie folgt geändert: 1. Der Titel der Verordnung lautet: „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten“ 2. Im § 2 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „und Frauen“. 3. In den §§ 2a und 7 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils die Wortfolge „Arbeit, Gesundheit und Soziales“ durch das Wort „Gesundheit“ ersetzt. 4. Im § 4 Abs. 3 wird die Wendung „360 Stunden“ durch die Wendung „390 Stunden“ und die Wendung „180 Stunden“ durch die Wendung „210 Stunden“ ersetzt. 5. § 5 Abs. 1 Z 2 bis 4 lautet: „2. Arbeitsphysiologie: Belastung, Beanspruchung, körperliche und mentale Leistungsfähigkeit, Beurteilung von Arbeitsschwere, Arbeitsschwierigkeit und Arbeitsleistung, Ermüdung, Erschöpfung, Erholung; 3. Betriebs- und Arbeitsorganisation einschließlich Organisationsentwicklung; 4. Arbeitspsychologie und Organisationspsychologie: Evaluierung (Erfassung, Bewertung, Präventionsmaßnahmen) psychischer Belastungen, Schnittstellen zu anderen Fachdisziplinen;“ 6. § 5 Abs. 1 Z 11 lautet: „11. Maßnahmen im Zusammenhang mit der besonderen Schutzbedürftigkeit von Personen, insbesondere von chronisch Kranken, Behinderten, Rehabilitanden, Jugendlichen, werdenden Müttern sowie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;“ 7. § 8 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt: „(3) Die §§ 4 Abs. 3 und 5 Abs. 1 Z 2 bis 4 und 11 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 463/2012 finden keine Anwendung auf Ausbildungslehrgänge, deren Beginn vor dem 1. Jänner 2013 liegt.“ [...]" Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_46... Quelle: www.ris.bka.gv.at 19.12.2012 |