Suchmenü ausblenden

Suchmenü einblenden

13 News gefunden


"238. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017) geändert werden

Artikel 1

Änderung der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011)

Auf Grund des § 48 Abs. 1 Z 3 sowie auf Grund der §§ 12, 40 Abs. 3, 42 Abs. 1 und 2, 43 Abs. 2, 45, 72 Abs. 1 Z 6 und 95 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 126/2017, wird von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz verordnet:

Die Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011), BGBl. II Nr. 253/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 288/2017, wird wie folgt geändert: [...]"

Das gesamte Gesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 119. Newsletter der BGBl.-Redaktion 10. September 2018

"Dieses essential bietet einen Einblick in die gesundheitliche Situation – physisch wie psychisch – am Arbeitsplatz, deren Betrachtung inzwischen nach dem Arbeitsschutzgesetz auch für die kleinen Betriebe zur Verpflichtung geworden ist. Die Autoren zeigen die neue Sichtweise auf die Gesundheit, aus der sich gerade für kleine und mittelständische Unternehmen viele Möglichkeiten ergeben, gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen in ihrem Betrieb zu schaffen. [...]"

Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter: Ihre Springer Neuerscheinungen 01.12.2015

"60. Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 94/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird beim Eintrag zu § 125 der Ausdruck „§§ 103 bis 124“ durch „§§ 106 bis 124“ ersetzt und entfallen die Einträge zu §§ 103, 104, 105, 120 und 121.

2. In § 40 Abs. 1 wird der folgende zweite Satz angefügt:

„Soweit im Folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien genannt sind, sind diese im Sinne der Kriterien nach Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu verstehen, auch wenn der Arbeitsstoff nicht aufgrund dieser Verordnung eingestuft ist.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 67. Newsletter der BGBl.-Redaktion 27.05.2015

"Die französische Regierung will ein europaweites Verbot des Giftstoffes Bisphenol A in Kassenbons durchsetzen. Frankreichs Umweltministerin Delphine Batho kündigte am Dienstag in Paris an, dass sie einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission unterbreiten werde. Zuvor hatte die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz (Anses) vor allem Schwangere und Kassierinnen vor der Chemikalie gewarnt, die als hormonverändernd, nervenschädigend und krebserregend gilt.

Bisphenol A kommt auf Kassenbons oder Fahrkarten, aber auch in der Innenbeschichtung von Konservendosen oder in Plastikflaschen und -verpackungen aus Polycarbonat vor. Studien zufolge können schon kleinste Mengen des Stoffes über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen und Schäden anrichten. Die französische Behörde Anses warnte aber auch vor Ersatzstoffen. Wegen fehlender wissenschaftlicher Studien sei ein Ersatz durch andere Bisphenole nicht ratsam, hob die Behörde hervor. [...]"

APA/IS, springermedizin.at
© 2013 Springer-Verlag GmbH

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter 11.04.2013

"16. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung - NastV)

Aufgrund der §§ 3, 4, 5 und 7, § 8 Abs. 2, §§ 12 und 14, § 15 Abs. 3, §§ 33 und 35, §§ 41 bis 43 sowie § 60 Abs. 2 und § 61 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen im Sinn des ASchG in den Bereichen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens (wie Kranken- und Kuranstalten, Ambulatorien, Arzt- und Zahnarztpraxen, Blut- oder Plasmaspendeeinrichtungen, Rettungsdienste, Krankentransporte, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung oder Suchtbekämpfung, Arbeitsplätze der mobilen Krankenbetreuung oder mobilen Pflege), des Veterinärwesens sowie in Labors, wenn für die Arbeitnehmer/innen die Gefahr besteht, sich mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten zu verletzen.

(2) Die Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA, BGBl. II Nr. 237/1998, bleibt unberührt.

(3) Wenn Arbeitgeber/innen Subunternehmer/innen (wie z.B. Wäscherei-, Reinigungs- und Abfallentsorgungsdienste) beauftragen, müssen sie Maßnahmen treffen (wie z.B. Informationen, Mitteilungen, Warnungen, Hinweise oder sonstige geeignete Maßnahmen), damit auch diese im Hinblick auf deren Arbeitnehmer/innen diese Verordnung einhalten.

Begriffsbestimmungen und Grundsatz

§ 2. (1) Scharfe oder spitze medizinische Instrumente im Sinn dieser Verordnung sind Arbeitsmittel zur Durchführung bestimmter medizinischer Tätigkeiten, die schneiden, stechen und Verletzungen oder Infektionen verursachen können (z. B. Injektionsnadeln).

(2) Die in §§ 3 bis 6 dieser Verordnung festgelegten ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 04.01.2013

"Mobbing ist einer Studie der Freien Universität Berlin zufolge ein Gruppenphänomen. Wie Jens Eisermann und Elisabetta De Costanzo vom Arbeitsbereich Wirtschafts- und Sozialpsychologie erstmals empirisch belegten, beruht die Wahrnehmung von Mobbing nicht allein auf der Einschätzung Einzelner; es tritt in betroffenen Abteilungen gehäuft auf.

Die Ergebnisse wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben. Die Haupterkenntnis: Eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von Mobbing spielt der Führungsstil von Vorgesetzten. So trete das Phänomen seltener in Abteilungen auf, in denen sich die Führungskräfte gesprächsbereit zeigten und Mitarbeitern bei den für sie relevanten Entscheidungen ein Mitspracherecht hätten. In diesen Abteilungen sei zudem die allgemeine Arbeitszufriedenheit höher. [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: Newsletter wirtschaft + weiterbildung: Neuigkeiten im März

"Wer über einen längeren Zeitraum hinweg einer hohen Arbeitsdichte ausgesetzt ist, kann dadurch depressiv werden. Ein geringer Handlungsspielraum erhöht die Wahrscheinlichkeit, an einer solchen psychischen Störung zu erkranken, hingegen nicht. Zu diesen Schlüssen kommt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wie die Bundesanstalt betont, seien bei der nun durchgeführten Studie die Arbeitsbedingungen erstmals objektiv bewertet worden, während sich bisherige Untersuchungen lediglich auf die subjektiven Einschätzungen der Studienteilnehmer gestützt hätten. Die Studie sei auch für Arbeitgeber von besonderer Relevanz, um Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen rechtzeitig vorbeugen zu können, berichtet die Bundesanstalt. [...]"

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

R. Rau et al.: Forschungsbericht Untersuchung arbeitsbedingter Ursachen für das Auftreten von depressiven Störungen

ddp/wisseschaft.de – Mascha Schacht

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: wissenschaft.de Newsletter vom 15.07.2010

221. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung – VOPST) erlassen wird und mit der die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche geändert werden

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Verordnung optische Strahlung - VOPST)

Aufgrund der §§ 3 Abs. 7, 4, 5, 12 bis 15, 20 Abs. 2, 22 Abs. 4, 28 Abs. 5, 33 Abs. 5, 38 Abs. 1, 66, 69, 70, 72 Abs. 1 Z 4 bis 6 und Abs. 2 sowie 95 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2006, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Expositionsgrenzwerte
§ 4. Bewertungen und Messungen
§ 5. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
§ 6. Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
§ 7. Maßnahmen und Maßnahmenprogramm
§ 8. Inhalt des Maßnahmenprogramms
§ 9. Persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, Kennzeichnung
§ 10. Natürliche optische Strahlung
§ 11. Ausnahmen
§ 12. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 13. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das Bundesgesetzblatt: ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 08.07.2010

*19. Nachtrag zum Arzneibuch (BGBl. II Nr. 12/2007) 2007-01-10

*Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK-V sowie Änderung der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten, der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte und die Besonderheiten im untertägigen Bergbau, der Bauarbeiterschutzverordnung, der Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung, der Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Steinbrüchen, Lehm-, Ton-, Sand- und Kiesgruben sowie bei Haldenabtragungen und der Sprengarbeitenverordnung (BGBl. II Nr. 13/2007) 2007-01-10

...

*Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) (BGBl. II Nr. 421/2006) 2006-11-13

*Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr - AVO Verkehr (BGBl. II Nr. 422/2006) 2006-11-13

*Aufhebung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen (BGBl. II Nr. 423/2006) 2006-11-13

*Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 424/2006) 2006-11-13

*Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (BGBl. III Nr. 168/2006) 2006-11-13

...


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung