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444 News gefunden


Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr

Falsche Meldungen zu angeblichen Rückerstattungen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse

Wien (OTS) - Mit einer angeblichen Rückerstattung werden derzeit Personen im Namen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) von Betrügerinnen und Betrügern kontaktiert. Die Nachrichten werden per E-Mail verschickt. Darin werden die Adressatinnen und Adressaten aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Rückerstattung online anzufordern.

Hände weg! Bei diesen Nachrichten handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die ÖGK fordert ihre Versicherten eindringlich auf, nicht darauf einzugehen. Auf keinen Fall sollte der angegebene Link geöffnet oder persönliche Daten bekanntgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Gesundheitskasse
presse@oegk.at
www.gesundheitskasse.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GKA0001 ...
Quelle: OTS0020 am 18.04.2024 09:00 Uhr

• ÖVS Supervisor*innen und Coaches stehen für höchste Qualitätsstandards
• ÖVS will Position als erste Anlaufstelle für Supervision festigen
• ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin in ihrer Funktion bestätigt

Die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) feierte ihr 30-jähriges Bestehen beim Jubiläumsfest am 12. April. Bei der ordentlichen Generalversammlung am folgenden Tag bestätigten die Mitglieder ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin und stellten die Weichen für die Zukunft. Als österreichischer Berufsverband für Supervision und Coaching vertritt die ÖVS mittlerweile mehr als 1.300 Mitglieder. Als Mitbegründerin des europäischen Dachverbands ANSE (Association of National Organisations for Supervision in Europe) ist die ÖVS federführend an der qualitativen Entwicklung von Supervision, Coaching und Organisationsberatung in Europa beteiligt.

Qualität bei Supervision und Coaching

Als einzige Organisation für Supervision und Coaching in Österreich setzt die ÖVS seit 30 Jahren Qualitätsstandards. Der Bedarf an professionellen Beratungsangeboten steigt stetig. Zählte die ÖVS ein Jahr nach ihrer Gründung bereits 320 Mitglieder, sind es heute exakt 1.341 ÖVS-zertifizierte Supervisor*innen. Gleichzeitig wird für Auftraggeber*innen aufgrund der aktuellen Gewerbeordnung eine Unterscheidung zwischen Lebens- und Sozialberatung, Supervision und Psychotherapie immer schwieriger. „Weder Coach noch Supervisor sind geschützte Berufsbezeichnungen. Das bedeutet: Jede und jeder darf sich Coach nennen und dementsprechend Leistungen anbieten. Wir haben mit ÖVS-zertifizierten Ausbildungen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen und in den vergangenen 30 Jahren etabliert“, sagt ÖVS-Vorstandsvorsitzende Patrizia Tonin. Um die Qualität des Beratungsformats auch in Zukunft zu sichern und dem Angebot alternativer Ausbildungen Rechnung zu tragen, will sich die ÖVS öffnen. „Wir entwickeln uns weiter und möchten den Austausch fördern. Deshalb ...
Quelle: Himmelhoch PR am 15.04.2024

„Großartige Anerkennung der hohen Ausbildungsqualität“: Fachverbandsobmann Andreas Herz begrüßt Gleichsetzung mit dem ersten Abschnitt der Psychotherapieausbildung

Wien (OTS) - Am Donnerstag wurde im Gesundheitsausschuss das neue Psychotherapiegesetz beschlossen. Damit wurde zugleich das Bachelorstudium im Bereich Psychosoziale Beratung (Bachelor Professional, BPr) aufgenommen. Der Bachelor Professional ist damit nicht mehr nur ein wichtiger und anerkannter Zugang zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (LSB), sondern wird zugleich als Schritt in Richtung Psychotherapie aufgewertet. Konkret ist der Bachelor Professional im Bereich psychosoziale Beratung mit der Aufnahme in das neue Gesetz dem Abschluss des ersten Ausbildungsabschnittes in der Psychotherapieausbildung gleichgesetzt.

„Mit dieser Umsetzung wurde eine jahrzehntelange Forderung des Fachverbandes, Lebens- und Sozialberatung als Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen, verwirklicht“, kommentiert Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er erinnert daran, dass 2022 das Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung in Österreich umfassend modernisiert und aufgewertet wurde. Das war die Grundlage für die nunmehrige Anerkennung. „Dieser Schritt zeigt, dass die hohen Standards in den Zugangsvoraussetzungen eine goldrichtige Entscheidung waren.“ (PWK133/HSP)

Rückfragen & Kontakt:

Digital Media & Communication
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
dmc_pr@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – https://www.wko.at/oe/news/start

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK0003 ...
Quelle: OTS0165 am 11.04.2024 15:35 Uhr

Wien (OTS) - Gesundheit ist ein grundlegendes Recht für jeden Menschen. Dennoch erhalten nicht alle Personen in Österreich die notwendigen Gesundheitsleistungen. Grundsätzlich gibt es in Österreich eine gute Gesundheitsversorgung, allerdings müssen psychisch erkrankte bzw. psychisch belastete Menschen ihre Psychotherapie zum Teil selbst bezahlen.

Es gibt kassenfinanzierte Psychotherapie, aber diese ist kontingentiert und daher mit längeren Wartezeiten verbunden. Auch ist der Zugang uneinheitlich und für belastete Menschen nicht so „barrierefrei“ wie er sein sollte.

„Aus diesem Grund fordert der ÖBVP die vollständige Aufhebung der Kontingente für kassenfinanzierte Psychotherapie bei gleichzeitiger Verbesserung der Rahmenbedingungen für Psychotherapeut:innen und Erleichterung der Zugangsbedingungen für Patient:innen!“ Barbara Haid, Präsidentin ÖBVP. Psychotherapie muss für alle Menschen, die sie benötigen, verfügbar sein. Die psychische Gesundheit muss ENDLICH der physischen Gesundheit gleichgestellt werden, denn es gibt keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit!

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Mag.a Claudia Pokorny
Öffentlichkeitsarbeit
+43.676.369 46 85
oebvp.pokorny@psychotherapie.at
http://www.psychotherapie.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OBP0001 ...
Quelle: OTS0094 am 05.04.2024 12:00 Uhr

Digitalisierung, Klimaschutz und demografische Entwicklung - Betriebe stehen von großen Herausforderungen. Der FGÖ unterstützt sie durch gezielte Förderprogramme

Wien (OTS) - Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine Erfolgsstory: Heuer wurden zum zwanzigsten Mal die BGF-Gütesiegel verliehen und die Zahl der ausgezeichneten Betriebe ist von 26 auf 546 angestiegen. Begrüßt und ausgezeichnet wurden die Gütesiegel-Betriebe für ­ihre nachhaltigen BGF-Projekte kürzlich durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und den Fonds Gesundes Österreich (FGÖ).

BGF ist eine moderne Organisationsentwicklungsstrategie mit dem Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern. Johannes Rauch, Gesundheitsminister und Präsident des FGÖ: "Immer mehr Unternehmen erkennen, dass sich Investitionen in Maßnahmen zur Stärkung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Belegschaft langfristig lohnen. Sie sind das Fundament eines erfolgreichen Unternehmens und ein wesentlicher Betrag, um die Zahl gesunder Lebensjahre in Österreich zu erhöhen."

Das „BGF-Qualitätsmanagementsystem“ garantiert einen hohen Standard

Das 2004 eingeführte Qualitätsmanagementsystem mit den drei Stufen, BGF-Charta, BGF-Gütesiegel und BGF-Preis ist Garant dafür, dass dort wo BGF drauf steht, auch BGF drin ist. Entwickelt wurde es vom FGÖ in Kooperation mit dem „Österreichischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung“ (ÖNBGF), inhaltliche Basis war die „Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union“. Seit der Etablierung des Qualitätsmanagementsystems fördert es der FGÖ zur flächendeckenden Umsetzung im Rahmen einer strategischen Kooperationspartnerschaft mit dem ÖNBGF. „Das BGF-Gütesiegel zeichnet Betriebe aus, die vorbildliche und nachhaltige Projekte zur Förderung der Gesundheit durchgeführt haben. Heuer ...
Quelle: OTS0048 am 25.03.2024 10:00 Uhr

Mehrere dringende Handlungsfelder beim weiteren Ausbau der psychosozialen Versorgung

Wien (OTS) - Die Einführung einer universitären Ausbildung für Psychotherapie wurde dem Nationalrat zur Diskussion vorgelegt. Damit soll ein wesentlich niederschwelligerer Zugang zum Beruf geschaffen werden, der der bisherigen wirtschaftlichen Selektion durch sehr hohe Ausbildungskosten entgegenwirkt. Neben Psycholog:innen und Ärzt:innen gelten auch soziale Arbeit, medizinisch-technische Dienste sowie diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege als Zulassungsvoraussetzung für das viersemestrige Masterstudium.++++

Von den aktuell rund 4.000 Kassenpsychotherapeut:innen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse über 117 Vertragspartner organisiert sind, wurden zuletzt schon eine Million kassenfinanzierte Psychotherapiestunden für ÖGK-Versicherte erbracht. Zusätzlich wurden 662.000 Stunden über die Kostenzuschuss-Schiene erbracht. Damit wurde das Ziel, die Versorgung um 30 % zu erhöhen, annähernd erreicht. Eine weitere Erhöhung der voll bezahlten Therapiestunden, in den Bundesländern, in denen die Kontingente bereits ausgeschöpft wurden, ist daher für den ÖGK-Arbeitnehmer:innen-Obmann und Vorsitzenden-Stv. im Dachverband der Sozialversicherungsträger Andreas Huss unumgänglich.

Im Finanzausgleich wurde vereinbart, dass es für den weiteren Ausbau der psychosozialen Versorgung noch zusätzliche dringende Handlungsfelder gibt. Die psychologische Behandlung wurde ins ASVG aufgenommen, um als kassenfinanzierte Leistung verfügbar zu werden. Außerdem wurde ein Ausbau von multiprofessionellen psychosozialen Versorgungszentren fixiert.

Andreas Huss dazu: „Die ÖGK stellt den Versicherten jetzt schon eine große Menge an kassenfinanzierter Psychotherapie zur Verfügung und will weitere zielgerichtete Kontingenterhöhungen angehen. Mit dem Ausbau der psychosozialen Zentren um zumindest 35 Zentren in allen Bundesländern und der Ergänzung der Versorgungslandschaft durch die Psycholog:innen wird die öffentliche Versorgung weiter gestärkt. ...
Quelle: OTS0039 am 21.03.2024 08:59 Uhr

Wien (OTS) - Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP zeigt sich hocherfreut über die Novelle des Psychotherapiegesetzes, welches heute den Ministerrat passiert hat. Gesundheitsminister Johannes Rauch und Bildungsminister Martin Polaschek sowie den Gesundheits- und Wissenschaftssprechern der Regierungsparteien ist damit ein bedeutender Meilenstein gelungen, wofür sich die Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Österreich aufrichtig bedankt!

„Der wichtige, selbständige und freie Gesundheitsberuf Psychotherapie, der seit 1. Januar 1991 gesetzlich geregelt ist, erhält damit eine akademische Rahmung. Damit ist die Ausbildung mit jener der benachbarten Berufsgruppen gleichgestellt.“ Barbara Haid, Präsidentin ÖBVP. Mit diesem neuen Gesetz sowie der darauf aufbauenden Ausbildungs- und Qualtätssicherungsverordnung wird die Psychotherapie nach langjährigem Bemühen des ÖBVP nunmehr als letzter hochrangig und eigenverantwortlich tätiger Gesundheitsberuf akademisiert. Gleichzeitig wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung, die psychotherapeutische Versorgung und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich sichergestellt.

Susanne Pointner, Vorsitzende Ausbildungs- und Methodenforum ÖBVP: „Die Ausbildung wird durch das Studium mit 500 Studienplätzen an öffentlichen Universitäten für alle Bevölkerungsgruppen leichter zugänglich. Parallel sollen derzeitige Zugänge bestehen bleiben, um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten. Erfreulicherweise wird die dritte Ausbildungsphase über Fachgesellschaften sehr versorgungsaktiv sein.“

Rund 12.000 eingetragene Psychotherapeut:innen stehen der österreichischen Bevölkerung mit ihrer Profession für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, in der Prävention und der Gesundheitsvorsorge tagtäglich in den niedergelassenen Praxen und innerhalb von Institutionen zur Verfügung. Um die Leistbarkeit und den Zugang zur Psychotherapie ...
Quelle: OTS0201 am 20.03.2024 15:16 Uhr

Reintegration Steirischer Landesverband für Psychotherapie (STLP) in den Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)

Wien (OTS) - Der Steirische Landesverband (STLP) gibt mit großer Freude bekannt, dass die Mitglieder des STLP in der ordentlichen Landesversammlung am 14.3.2024 für die Reintegration in den Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) gevotet haben. Die hohe Wahlbeteiligung von 33% untermauert die integrierenden Bestrebungen von Bund und Land. Ingrid Jagiello, STLP: „Dass der STLP nun wieder Teil des ÖBVP wird, erfüllt mich mit großer Freude.

Zur Historie: 2012 trennte sich der Steirische Landesverband aufgrund unüberbrückbarer berufspolitischer Differenzen vom Bundesverband. Diese Entscheidung stieß innerhalb der Mitglieder auf ambivalente Reaktionen. Einige Mitglieder des STLP schlossen trotz Abspaltung eine zusätzliche Mitgliedschaft beim ÖBVP ab. Manche waren ausschließlich Mitglied beim ÖBVP.

Seit 2017 gab es wiederholte Annäherungen und schließlich konkrete Reintegrationsgespräche zwischen den beiden Berufsverbänden. Im Fokus standen über all die Jahre hinweg gemeinsame berufspolitische Ziele, um die Interessen der Mitglieder und die Anliegen der Patient:innen forcierter und v.a. geschlossen vor den politischen Vertreter:innen und den Sozialversicherungsträger:innen vorbringen zu können. In zahlreichen Informationsveranstaltungen über diverse Kanäle wurden die Mitglieder von den Vorteilen einer Rückkehr in den ÖBVP überzeugt.

Die föderalistische Struktur des ÖBVP mit seinen nun wieder 9 Zweigvereinen stärkt die Länder in ihren regionalen Agenden, in denen sie autonom und selbstverwaltend den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden können, während sich der Bund auf die länderübergreifenden Anliegen und übergeordneten Themen fokussieren kann, wie etwa die jüngsten Aktivitäten zum neuen Psychotherapiegesetz zeigen. Barbara Haid, ÖBVP: „Alle 9 Bundesländer vereint zu wissen gibt Kraft und Mut, die ...
Quelle: OTS0078 am 15.03.2024 11:00 Uhr

ÖH Helpline bietet Zugang zu kostenloser psychologischer Beratung und leistbarer Psychotherapie

Wien (OTS) - Die Zahl der psychischen Erkrankungen bei Studierenden steigt an und dennoch fühlen sich viele damit alleine gelassen. Ein großes Problem stellt hier die schlechte Zugänglichkeit zu psychologischer Beratung oder Therapie dar: Kassenplätze sind mit langen Wartezeiten verbunden und eine private Psychotherapie ist für viele Studierende nicht leistbar. Um dem entgegenzuwirken, bietet die Österreichische Hochschüler_innenschaft schon seit 2012 die ÖH Helpline gemeinsam mit dem Verein für Psychotherapie an. “Die ÖH-Helpline bietet niederschwelligen Zugang zu psychologischer Beratung und Therapie. Steigende Zahlen von psychischen Erkrankungen unter jungen Menschen zeigen uns, dass dies mehr denn je nötig ist!”, sagt Christian Hajek vom Verein für Psychotherapie. In der Österreichischen Hochschüler_innenschaft liegt die Koordinierung im Referat für Sozialpolitik.

Die ÖH-Helpline soll Hürden hin zur Psychotherapie abbauen. “Durch die ÖH-Helpline schaffen wir einen kostengünstigen Zugang zu psychotherapeutischem Angebot. Vor allem die finanziellen Hürden, die in der Regel mit Psychotherapie verbunden sind, werden hier abgebaut.”, sagt Nina Mathies aus dem ÖH-Vorsitzteam. Außerdem erlangen Studierende mithilfe der ÖH-Helpline österreichweit Zugang zu Informationen, Beratung und leistbaren Psychotherapieplätzen in wenigen Schritten. “Oft ist der Zugang zu Psychotherapie mit viel Wartezeit und Bürokratie verbunden, auch dem wollen wir mit der ÖH-Helpline entgegenwirken. In nur wenigen Schritten erlangen Studierende Zugang zum geeigneten Angebot.”, ergänzt Nina Mathies.

“Als Österreichische Hochschüler_innenschaft ist es uns wichtig, uns um die Gesundheit der Studierenden zu kümmern. Psychische Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Studium und hier wollen wir ein breites Angebot schaffen.”, erklärt Sarah Rossmann aus dem ÖH-Vorsitzteam. ...
Quelle: OTS0039 am 15.03.2024 09:10 Uhr


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