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2 News gefunden > von BÖP Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen


"Am 13.10.2011 fand im Bundesministerium für Gesundheit die Vorstellung der Neufassung des Psychologengesetzes statt. Die zuständigen Legisten des Gesundheitsministeriums erläuterten in einer 3-stündigen Sitzung Einzelheiten betreffend die geplante Neuerlassung des Gesetzes. Da die politische Willensbildung noch nicht abgeschlossen ist, können zwar noch keine Details genannt werden; folgend finden Sie aber einen Überblick über wesentliche Neuerungen:

Als besonders wichtig ist die Schaffung von Berufsvorbehalten und Tätigkeitsvorbehalten zu Gunsten der Berufsangehörigen hervorzuheben. Damit wird es erstmals möglich sein, die Berufsausübung durch minderqualifizierte Personen wirksam hintanzuhalten. Weiters wird es zu einer stärkeren Ausdifferenzierung der Berufsfelder der klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie kommen. Auch Bestimmungen über den Abschluss einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung und Details zur Führung einer Dokumentation werden enthalten sein. Ebenso wird die Ausbildung modernen Qualitätserfordernissen angepasst werden, so ist die Fachausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu absolvieren [...]" ...
Quelle: www.boep.or.at 02.12.2011

Wien (OTS) - Wenn Bildungsrahmenpläne im Kindergarten auf
Altersstufen verengt werden, ist die Botschaft fatal: Ein Plan für
5-6 jährige legt nahe, dass alle auf ein Leistungsziel vor
Schuleintritt hingeführt werden sollen*, meint Luise Hollerer,
Leiterin der Pädagogischen PsychologInnen im Berufsverband
Österreichischer PsychologInnen.

Hard facts der Psychologie und Neurowissenschaften zeigen die
große Entwicklungsbandbreite der Kinder vor dem 10. Lebensjahr auf.
Da gibt es 4-jährige, die bereits lesen oder 6-jährige, die noch
nicht zählen können.

In diesem Alter darf es keinen Auftrag zu gleichen Anforderungen
geben. Da brauchen wir Entwicklungsoffenheit: Sonst gehen frühe
Begabungen verloren und Spätentwickler kommen unter enormen Druck, so
die Expertin.

Hollerer weiter: "Hier gibt es einen Auftrag an Eltern und
PädagogInnen: beobachten, im Austausch bleiben und kindliche
Entwicklung individuell begleiten und fördern.

Hier gibt es einen Auftrag an die Politik: Nicht planmäßig
gleichbügeln sondern Eltern und Personal entwicklungspsychologisch
schulen!"

* Backgroundinfo:

Ein Bildungsrahmenplan für den gesamten Kindergartenbereich wurde
von allen Bundesländern im Vorjahr unterzeichnet (§ 15a
Vereinbarung). Nun wurde ein Bildungsrahmenplan für ein Alterssegment
herausgegeben: 5-6jährige ...
Quelle: ots.at/Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen 12.08.2010


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