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News > 342. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

"342. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgesetzt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist gemäß § 22 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2017 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2018 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Mindestlohntarif festgesetzt: [...]"

Das gesamte Gesetz finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_II_3...
Quelle: 169. Newsletter der BGBl.-Redaktion 19. Dezember 2018


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