Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/) - Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis der Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der Österreichischen Ärzteliste eingetragen sind. Erforderlicher Nachweis: Eintragung in der Österreichischen Ärzteliste |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen) |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Ergotherapeut*innen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Ergotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Logopäd*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Logopäd*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Physiotherapeut*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Physiotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind: * Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen * Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen * Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit ab 1.7.2019 ist die Veröffentlichung für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen nur mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister möglich. Erforderlicher Nachweis: Nachweis, dass Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der professionellen Pflege und Betreuung zugelassen sind: * für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister; * für Diplomierte Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mit Eintragung im Gesundheitsberuferegister; * für Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit den Nachweis des jeweiligen Abschlusses einer Ausbildung, die in Österreich absolviert oder nostrifiziert wurde; |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Pflege- und Betreuungseinrichtungen, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z.B. Heimgesetz) zugelassen sind als * Seniorenheim / Seniorenwohnheim / Seniorenresidenz * Pflegeheim * andere stationäre Pflegeeinrichtung (Akutgeriatrie, Rehabilitationseinrichtung, stationäres Hospiz, Palliativstation) * Betreute Wohneinrichtung / ServiceWohnen * Institution in der Mobile Altenbetreuung oder Hauskrankenpflege Unternehmen mit aufrechter österreichischer Gewerbeberechtigung * für das Gewerbe Organisation von Personenbetreuung, die von der ÖQZ als zertifizierte Vermittlungsagentur geführt werden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben. 2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten. 3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen, KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren. |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Selbsthilfe-Gruppen/Organisationen (SHO), die der nachstehenden Definition entsprechen: 1. Eine SHO ist ein Zusammenschluss von Menschen, die unter ähnlichen Problemen leiden und gemeinsam versuchen, diese selbst zu bewältigen. 2. Eine SHO definiert sich u.a. durch Eigeninitiative, Selbstorganisation und Selbstbestimmung. Mitglieder von Selbsthilfe-Organisationen schließen sich aus eigenem Antrieb zusammen, sie legen ihre Treffen und Themen selbst fest, und sie treffen ihre Entscheidungen selbst. 3. Eine SHO ist nicht „professionell: Sie versteht sich nicht als Dienstleister und bietet weder Beratung noch Therapie. Selbsthilfe-Organisationen wollen professionelle Dienstleistung, Beratung und Therapie nicht ersetzen, sondern ergänzen. 4. Eine SHO stellt einen ideellen und freiwilligen Zusammenschluss dar. Das bedeutet, dass sie nicht gewinnorientiert arbeitet, und dass ihre Mitglieder sich aus eigenem Antrieb am Gruppenleben beteiligen. |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Trainer*innen-Ausbildung absolviert haben (aus den Bereichen Persönlichkeits- oder Wirtschaftstraining) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
* Institutionen, die ausdrücklich Training als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine in Österreich anerkannte oder nostrifizierte mindestens sechssemestrige, öffentlich anerkannte pädagogische Ausbildung absolviert haben und die derzeit als Pädagog*in tätig sind Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte oder nostrifizierte mindestens sechssemestrige pädagogische Ausbildung erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Pädagog*in tätig sind |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Pädagogische Institutionen, insbesondere Ausbildungseinrichtungen für Pädagogik |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der Sozialarbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und die derzeit in der Sozialarbeit tätig sind. Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit in der Sozialarbeit tätig sind |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Sozialarbeit als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten Achtung: Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist keine ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl) - Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision: aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl); Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision: - Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor*in eingetragen sind - Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Supervisions-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen mit aufrechter (uneingeschränkter!) Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation ausgenommen gewerbliche und Bilanz-Buchhalter*innen nach dem BiBuG (mit Angabe der GISA-Zahl) Erforderlicher Nachweis: Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das (uneingeschränkte!) Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (mit Angabe der GISA-Zahl) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Unternehmensberatung als Dienstleistung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
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