Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Präsident*innen der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste www.sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Für die Eintragung in diese Liste sind fachliche Mindeststandards und die Ablegung einer Prüfung erforderlich.
Keywords: Gerichtssachverständigenliste, Sachverständige
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