Als sexuellen Missbrauch bezeichnet man jede sexuelle Handlung, die ohne das Einverständnis beider Partner*innen erfolgt. Im engeren Sinn insbesondere jede sexuelle Handlung, die an Minderjährigen vorgenommen wird und auch sexuelle Handlungen an erwachsenen, wehrlosen Menschen. Im professionellen Beratungskontext würde auch jede einvernehmliche sexuelle Handlung als sexueller Missbrauch bezeichnet.
Keywords: sexueller Missbrauch, sexuelle Gewalt, sexueller Übergriff, Kindesmissbrauch