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Geförderte Mediation gemäß § 39c FLAG

Wird bei Trennung oder Scheidung keine Einigung über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielt, kann eine Familienmediation in Anspruch genommen werden.
Das Ministerium fördert fünf Vereine, denen ausgebildete Familienmediatorinnen und -mediatoren angehören. Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man sich für Mediator*innen entscheidet, die in der Liste des Ministeriums angeführt sind.

www.trennungundscheidung.at/mediation/

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