Inhalt:
Der dissoziierte Körper wird zum Opfer, ist aber auch ein übergangsartiges Begleitobjekt. Die durch den Schmerz spürbare Körper-Grenze ersetzt die bedrohte Ich-Grenze. Das Trauma wird zum Introjekt, das wie ein malignes Über-Ich Schuldgefühle macht. Die Schuld des Täters wird zum Schuldgefühl des Opfers.
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Die Objektverwendung des eigenen Körpers hat als Voraussetzung seine Abspaltung vom Gesamt-Selbst. So wird ein Traumaopfer zum Täter am eigenen Körper. Andererseits kann er wie ein tröstendes Mutter-Objekt, ein Übergangsobjekt wirken, aus eigener Kraft hergestellt. Er wird phantasmatisch krank (Hypochondrie) oder zu einer idealisierten Mutter-Imago gemacht (Anorexie). Alle Formen enthalten einen Selbstheilungsversuch durch Opfern eines (Körper-) Teils, um das Ganze (das Selbst) zu retten.
Schuldgefühle werden differenziert als 1. Basisschuldgefühl, d.h. eines aufgrund der bloßen Existenz des unwillkommenen Kindes, 2. Schuldgefühl aus Vitalität, d.h. aufgrund von expansiven Bestrebungen, von Begehren, Erfolg haben Wollen. 3. Trennungsschuldgefühl: Autonomiebestrebungen des Kindes stellen für die Pflegepersonen eine Bedrohung dar, 4. Traumatisches Schuldgefühl: Durch das Aufnehmen der Gewalterfahrung entsteht ein Fremdkörper, der wie ein feindlich verfolgendes Über-Ich Schuldgefühle verursacht. Die Schuld des Täters wird zum Schuldgefühl des Opfers. Die Therapie sollte irrationales Schulgefühl sorgfältig von realer Schuld, auch wenn sie durch die Identifikation des Opfers mit dem Täter entstanden ist, unterscheiden.