"Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat kürzlich mietrechtliche Einschränkungen bei den für Körperschaften öffentlichen Rechts erforderlichen Anpassungen der Mindestmieten nach der Rz 265 UStR für zulässig erklärt und darüber hinaus die Übergangsfrist für die notwendigen Anpassungen letztmalig bis zum 30.6.2011 verlängert. Die für alle davon betroffenen Körperschaften öffentlichen Rechts durchaus vorteilhaft sind."
Den gesamten Tipp finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/7steuertipps/index.h...Quelle: KSV1870 wöchentliche Mitteilungen KW 25/2011
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