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"196. Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Landeslehrer-Controllingverordnung geändert wird

Auf Grund

1. des § 4 Abs. 7 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2015, und

2. des § 4 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2014,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Landeslehrer-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 390/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 190/2014, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 Z 2 und 3 lautet:

„2. unter Vollbeschäftigungsäquivalent (VBÄ): das Beschäftigungsausmaß bzw. die Summe der Beschäftigungsausmaße eines Planstellenbereiches in Prozent geteilt durch 100, wobei für Landesvertragslehrpersonen in der Entlohnungsgruppe pd

a) in den Planstellenbereichen Volksschulen und Sonderpädagogik eine Vollbeschäftigung 22 Zweiundzwanzigstel eines Vollbeschäftigungsäquivalents,

b) in den Planstellenbereichen Neue Mittelschulen/Hauptschulen und Polytechnische Schulen eine Vollbeschäftigung 22 Einundzwanzigstel eines Vollbeschäftigungsäquivalents und

c) im Planstellenbereich Berufsschulen eine Vollbeschäftigung 22 Dreiundzwanzigstel eines Vollbeschäftigungsäquivalents

gleichzuhalten ist; [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_19...
Quelle: 91. Newsletter der BGBl.-Redaktion 13.07.2015


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