»[...] Am 1.9.2024 ist die neue bundesweite Verordnung "Schulordnung 2024" in Kraft getreten. Nach § 3 Abs. 2 ist nun der Konsum von Nikotin jeglicher Art in der Schule für alle verboten, also auch von Nikotinbeuteln und E-Zigaretten. [...]«
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https://www.kontaktco.at/lists/?m=17&uid=bacb0844e1cf2b9d858...Quelle: sucht+prävention – 7/2024, kontakt+co Suchtprävention Jugendrotkreuz am 28.10.2024
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